Ratgeber Studienplatzklage:

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Weitere Studienplätze im WS 2011/12 sowie im WS 2010/11

Zusätzlich erzielte Studienplätze in von uns geführten Verfahren


im WS 2011/12:

 

Humanmedizin:


  • 16 weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin (1. FS) in Frankfurt am Main
  • 11 vorläufige Studienplätze im Studiengang Humanmedizin (1. FS) in Dresden
  • 10 zusätzliche Studienplätze im Studiengang Humanmedizin (1. FS) in Münschen
  • 9 weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin (1. FS) im Saarland

 

im WS 2010/11:


Tiermedizin:

 

  • 9 weitere Studienplätze im 5. FS Tiermedizin in Leipzig
  • 6 weitere Studienplätze im 3. FS Tiermedizin in Leipzig

  • 4 weitere Studienplätze im 1. FS Tiermedizin in Leipzig

 

Humanmedizin:

 

  • 49 weitere Studienplätze in Marburg
  • 12 weitere Studienplätze Humanmedizin in Hamburg
  • 25 weitere Teilstudienplätze Humanmedizin in Leipzig
  • 6 weitere Studienplätze Humanmedizin in Jena

 

Psychologie:

 

  • 19 zusätzliche Studienplätze im Studiengang Psychologie in Osnabrück
  • 13 zusätzliche Plätze im Studiengang Psychologie in Hamburg
  • 21 zusätzliche Plätze im Studiengang Psychologie 1. FS in Göttingen
Weitere Studienplätze im WS 2011/12 sowie im WS 2010/11
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Studienplatzklage Zahnmedizin

Studienplatzklage

Die Zahnmedizin zählt - neben dem "Spitzenreiter" der Medizin - mit der Psychologie zu den bei einer Studienplatzklage sehr häufig nachgefragten Studiengängen. Auch sind daher die Wahl der richtigen Strategie und eine kluge Vorgehensweise besonders wichtig, um die Studienplatzklage erfolgreich zu führen. Die Anzahl der Antragsteller ist hier zwar nicht so groß wie bei der Medizin, auf der anderen Seite kommt es bei der Studienplatzklage der Zahnmedizin erfahrungsgemäß zu weniger zusätzlichen Studienplätzen als in der Humanmedizin. Daher raten wir auch bei der Studienplatzklage im Studiengang Zahnmedizin zu den sog. "Rundschlagverfahren": für die Zahnmedizin empfehlen wir aktuell, 12 bis 20 Verfahren zu führen.

 

Quereinstieg

In den medizinischen Studiengängen (Medizin, Zahnmedizin), können Sie mit einem sog. Quereinstieg Ihre Erfolgschancen im Einzelfall noch deutlich erhöhen: hierbei klagen Sie zugleich auf Medizin und Zahnmedizin. Aufgrund der inhaltlichen und strukturellen Vergleichbarkeit der beiden Studiengänge können Sie in den Studiengang der Medizin wechseln, falls Sie "nur" einen Studienplatz für die Zahnmedizin erhalten haben sollten.

 

Für wen lohnt sich ein solcher Quereinstieg?

Ein solcher Quereinstieg kommt in erster Linie für Studienplatzberwerber der Medizin in Betracht: indem Sie weitere Verfahren auch in der Zahnmedizin führen, erhöhen Sie bereits ganz grundsätzlich Ihre Chancen auf einen Studienplatz. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, die beispielsweise bis zu 10 Verfahren bezahlt: häufig werden nämlich bis zu 10 Verfahren pro Studiengang übernommen. Darüber hinaus ist diese "zweigleisige" Vorgehensweise - unabhängig vom Bestehen einer Rechtsschutzversicherung - auch dann anzuraten, wenn Sie sich für das Sommersemster bewerben. Einerseits ist es für die Medizin-Studienplatzklage erforderlich, mindestens 12, besser 20 Hochschulen in Anspruch zu nehmen. Andererseits ist die Anzahl von Universitäten, an denen Sie zum Sommersemester ein Medizinstudium aufnehmen können, begrenzt. Diesen Nachteil der begrenzten Hochschulanzahl können Sie durch den "Doppelschlag" (Human- und Zahnmedizin) kompensieren.

 

StudienplatzklageEndlich ist ein solcher Quereinstieg für all jene Studienplatzbewerber attraktiv, die ein relativ gutes Abitur aufweisen. Aufgrund der  Einbeziehung der Abiturnote als weiteres Leistungskriterium im Rahmen der Studienplatzklage durch manche Gerichte haben Sie größere Chancen nd können von der Human- zur Zahnmedizin wechseln, falls Sie "nur" einen Studienplatz für Medizin erhalten haben sollten.

 

 

 

Sprechen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten des Quereinstiegs.

Tel.: 0800 - 90 70 999




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